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Konkurs

Die Bezeichnung Konkurs haben die meisten Verbraucher schon einmal gehört. Damit wird stets etwas Negatives in Verbindung gebracht, denn bei einem Konkurs sind nicht nur eine Privatperson oder ein Unternehmen insolvent, sondern in der Regel gibt es zahlreiche Gläubiger, die zumindest Teile ihres Kapitals verlieren.

Worum handelt es sich beim Konkurs?

Umgangssprachlich wird meistens vom Konkurs gesprochen, während die eigentlich korrekte Fachbezeichnung Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit ist. Allgemein versteht man unter dem Konkurs die Unfähigkeit eines Schuldners, seinen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Heutzutage handelt es sich beim Konkurs eher um einen älteren Begriff, denn meistens wird die Bezeichnung Insolvenz genutzt. Grundsätzlich kann ein Konkurs sowohl eine Privatperson als auch eine juristische Person, also ein Unternehmen, betreffen. Immer jedoch steht im Vordergrund, dass Teile oder die Gesamtheit der Schulden nicht mehr beglichen werden können.

Rechtliche Basis für den Konkurs

Rechtliche Details zu einem Konkurs sind im sogenannten Insolvenzrecht geregelt. Dies ist ein Teil des Zivilrechtes. Die meisten Regelungen finden sich in der Insolvenzordnung, die mittlerweile seit über 20 Jahren in Kraft ist. Darin ist ebenfalls festgehalten, das seit 1999 nicht mehr vom Konkurs, sondern stattdessen von einer Insolvenz gesprochen wird.

Welche Gründe gibt es für einen Konkurs?

In der Praxis gibt es eine Reihe möglicher Gründe, die zu einem Konkurs führen können. Bei Unternehmen sind es vor allem ein Umsatzminus oder Gewinneinbruch, Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern oder auch schlichtweg eine Misswirtschaft, die das Unternehmen nicht nur in Liquiditätsprobleme bringen, sondern zahlungsunfähig werden lassen.

Bei Privatpersonen gibt es ebenfalls mehrere Gründe, die letztendlich zur sogenannten Privatinsolvenz führen können. Nahezu jeder Grund ist dabei mit dem Wegfall oder einer Reduzierung des Einkommens verbunden, wie zum Beispiel:

  • Längere Krankheit
  • Persönliche Krise
  • Berufsunfähigkeit
  • Jobverlust
  • Neue Anstellung mit weniger Einkommen
  • Zu hohe Ausgaben
  • Zu viele Kredite bzw. Belastungen

Welche Begriffe gibt es rund um den Konkurs?

Wie bereits angesprochen, wird offiziell seit 1999 nicht mehr von einem Konkurs, sondern stattdessen von der Insolvenz versprochen. Trotzdem gibt es noch mehrere Begriffe, die die entsprechende Zahlungsunfähigkeit näher erläutern, wie zum Beispiel Lieferanteninsolvenz, Nachlassinsolvenz oder die sogenannte Kriminalinsolvenz. Beim Insolvenzverfahren selbst kann ebenfalls zwischen verschiedenen Arten der Insolvenz unterschieden werden, wie zum Beispiel der Anschlussinsolvenz oder der Planinsolvenz.

Konkurs führt zum Insolvenzverfahren

Unabhängig davon, ob der Konkurs eine Privatperson oder ein Unternehmen betrifft, ist meistens das Einleiten eines Insolvenzverfahrens die Folge. Die Beantragung eines solchen Verfahrens kann entweder vom Schuldner selbst oder auch von einem der Gläubiger ausgehen. Die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren liegt normalerweise beim Amtsgericht, welches sich in der Gemeinde des Schuldners befindet. Bei einem gestellten Insolvenzantrag nimmt das Gericht zunächst eine Prüfung vor, ob diesem Antrag stattgegeben werden kann oder nicht. Falls es sich um den Konkurs eines Unternehmens handelt, müssen für das Insolvenzverfahren für Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Selbstständigkeit liegt vor
  • Es existieren Arbeitsverhältnisse, aus den Forderungen bestehen
  • Es gibt mindestens 19 Gläubiger

Sind diese Punkte nicht erfüllt, handelt es sich um eine Verbraucherinsolvenz, als wenn das Unternehmen eine persönliche natürliche Person wäre. Beim Insolvenzverfahren wird stets ein Insolvenzverwalter beauftragt. Dieser hat die vorrangige Aufgabe, im Rahmen des Konkurses alle vorhandenen Werte zu sammeln und bestenfalls für weiteres Kapital zu sorgen. Im Idealfall schafft es der Insolvenzverwalter sogar, den Konkurs abzuwenden. Dazu gehören meistens Gespräche mit Banken und sonstigen Gläubigern, die möglicherweise zum Teil auf ihre Ansprüche verzichten.

Wie vermeide ich einen Konkurs?

Als Privatperson gibt es häufig noch Möglichkeiten, die drohende Insolvenz abzuwenden. Zunächst sollte die Ursache für die Zahlungsprobleme gefunden werden. Grundsätzlich kann ein Konkurs entweder durch geringe Einnahmen oder zu hohe Ausgaben bzw. Verpflichtungen resultieren. Stellen Sie also fest, dass Ihre Einnahmen zu gering sind, gibt es die Möglichkeit, beispielsweise einen Nebenjob anzunehmen oder schlichtweg nicht notwendige Ausgaben zu reduzieren bzw. zu streichen.

Befinden Sie sich bereits in einer Überschuldung und können – trotz gebremster Ausgaben und vorhandenem Einnahmen – Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, bietet sich unter Umständen die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung an. Der Schuldnerberater spricht mit Gläubigern und kann vielleicht erreichen, dass ein Insolvenzverfahren und damit die Verbraucherinsolvenz abgewendet wird.

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