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Kommissionskauf

Mit dem Kommissionskauf haben Verbraucher in der Praxis nur selten etwas zu tun. Viel wichtiger ist der Kauf auf Kommission stattdessen für die jeweiligen Unternehmen, die eine Ware entweder im eigenen oder fremden Namen veräußern. Anstatt vom Kommissionskauf wird häufig in dem Zusammenhang von der Einkaufskommission beim Kauf gesprochen.

Worum handelt es sich bei der Kommission?

Bevor wir auf den Kommissionskauf eingehen, möchten wir kurz zum Hintergrund erläutern, worum es sich eigentlich bei der Kommission handelt. In dem Zusammenhang gibt es entweder die Einkauf- oder die Verkaufskommission. Bei der Einkaufkommission gibt es eine Person, die als Unternehmen Produkte für die Rechnung eines anderen, allerdings im eigenen Namen, kauft. Bei der Verkaufskommission hingegen werden Produkte eines anderen Unternehmens oder einer anderen Person im eigenen Namen verkauft. Im Prinzip bedeutet Kommission also, dass der sogenannte Kommissionär im Außenverhältnis praktisch als stiller Vertreter des eigentlichen Inhabers der Waren bzw. des Käufers auftritt. Dabei beinhaltete Kommission ebenfalls, dass das Geschäft auf fremde Rechnung getätigt wird.

Was ist der Kommissionskauf?

Der Kommissionskauf ist eines der möglichen Kommissionsgeschäfte. Die Grundlage für den Kommissionskauf ist stets, dass eine Person oder ein Unternehmen Interesse daran hat, zum Beispiel ein bestimmtes Produkt zu kaufen. Allerdings möchte der potentielle Käufer dabei kein unmittelbares Rechtsverhältnis zum jeweiligen Verkäufer eingehen. Aus dem Grund beauftragt der Kaufinteressent einen solventen Mittelsmann. Dieser führt den Kauf anschließend auf fremde Rechnung, nämlich die des eigentlichen Kaufinteressenten, jedoch auf eigenen Namen aus. Der Kommissionskauf beinhaltet nämlich, dass die wahre Identität des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht genannt wird, weshalb der Mittelsmann den Erwerb natürlich nach außen hin auf seinen eigenen Namen durchführen muss.

Rechtlich betrachtet gibt es beim Kommissionskauf insbesondere zwei wichtige Parteien. Zum einen ist das der Mittelsmann, der offiziell als Kommissionär bezeichnet wird. Demgegenüber wird die Person oder das Unternehmen, die als Käufer nicht in Erscheinung treten möchte, als Kommittent bezeichnet wird. Im deutschen Recht sind solche Kommissionskäufe bzw. Kommissionsgeschäfte im Allgemeinen im Handelsgesetzbuch geregelt, insbesondere den Paragraphen 383 bis 406.

Worin unterscheiden sich Einkaufs- und Verkaufskommission?

Bei Kommissionsgeschäften gibt es neben dem Kommissionskauf natürlich auch den Kommissionsverkauf. In dem Fall würde zum Beispiel ein Händler Waren im eigenen Namen, jedoch für einen Dritten veräußern, der eigentliche Eigentümer der entsprechenden Produkte ist. Der Händler erhält natürlich immer nur dann vom eigentlichen Eigentümer den entsprechend vereinbarten Preis, wenn die Waren auch tatsächlich verkauft werden.

Grundsätzlich unterscheidet man demzufolge bei den zwei Geschäftsarten zwischen der Einkaufs- und zwischen der Verkaufskommission. Bei der Einkaufskommission wird der jeweilige Kommissionär im ersten Schritt Eigentümer der Waren. Er verpflichtet sich allerdings, die Produkte im zweiten Schritt an den Kommittenten zu übereignen. Anders hingegen bei der Verkaufskommission, denn diese zeichnet sich dadurch aus, dass der Kommittent so lange Eigentümer der entsprechenden Waren bleibt, bis diese durch den Mittelsmann veräußert worden sind.

Echtes und unechtes Kommissionsgeschäft

Sowohl beim Kommissionskauf als auch beim Kommissionsverkauf unterscheidet man zwischen einem echten und einem unechten Kommissionsgeschäft. Das klassische Kommissionsgeschäft, welches wir zuvor beschrieben haben, ist das echte Kommissionsgeschäft. Ein unechter Kommissionskauf hingegen beinhalten, dass es sich insbesondere um spezielle Geschäfte handelt, wie zum Beispiel um Inkassogeschäfte.

In dem Fall wechseln weder Waren noch Wertpapiere den Eigentümer, sondern es geht darum, dass das eigentlich angedachte Geschäft durch den Kommissionär vollzogen wird. So erwerben beispielsweise Inkassounternehmen Forderungen von Dritten treiben diese gegenüber dem Schuldner ein, sodass sie faktisch im Rahmen des echten Kommissionskaufs die Forderungen im Auftrag des Gläubigers beim Schuldner einbringen.

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