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Kalkulatorische Miete

Die kalkulatorische Miete gehört zu den sogenannten kalkulatorischen Kosten, die sich wiederum in der Kosten- und Leistungsrechnung finden lassen. Innerhalb der Finanzbuchhaltung ist die kalkulatorische Miete durchaus von Bedeutung, auch wenn sie dort als Kosten nicht explizit erfasst werden. Trotzdem handelt es sich um eine nicht unwichtige Kalkulationsgrundlage.

Was ist die kalkulatorische Miete?

Die kalkulatorische Miete fällt in den größeren Bereich der kalkulatorischen Kosten. Es handelt sich dabei um einen „virtuellen“ Aufwand, der immer dann anfällt, wenn bestimmte Räumlichkeiten ohne ein Entgelt (Miete) genutzt werden. Dies setzt voraus, dass die entsprechenden Räume oder Gebäude dem Unternehmen selbst gehören und daher keine offizielle Anmietung stattfindet. Demzufolge handelt es sich bei den kalkulatorischen Mieten nicht um gewöhnliche Mietkosten, die Sie zum Beispiel als Mieter einer privaten Wohnung oder eines Hauses kennen. Stattdessen sind kalkulatorischen Mieten Zusatzkosten.

Unterschied zwischen gewöhnlicher und kalkulatorischer Miete?

Angesetzt wird die kalkulatorische Miete meistens dann, wenn sich das Unternehmen in der Phase der Existenzgründung oder kurz danach befindet. Die kalkulatorische Miete wird in dem Zusammenhang auf Räume veranschlagt, die einerseits durch den Betrieb in Anspruch genommen werden. Andererseits befinden sich die Räumlichkeiten zugleich im Besitz des Unternehmens. Daher fließen keine sonst üblichen Mietzahlungen, als wenn beispielsweise Räume von anderen Personen oder Unternehmen angemietet wurden. Aus dem Grund ist die kalkulatorische Miete ein kalkulatorische Zusatzaufwand, der insbesondere innerhalb des Businessplans berücksichtigt werden sollte.

Was ist die Grundlage für die kalkulatorische Miete?

Um die kalkulatorische Miete zu ermitteln, werden meistens Daten und Zahlen herangezogen, die es in Form einer üblichen Fremdmiete bei Gebäuden oder Räumen gibt, die mit denen des Unternehmens vergleichbar sind. Daher stellt die kalkulatorische Miete als Basis nur dann eine Berechnungsgrundlage dar, wenn es sich um Räume handelt, die vom Unternehmen genutzt werden, für die allerdings keine gewöhnliche Miete zu zahlen ist. Grundsätzlich gibt es keine einheitlich gültige Methode, auf welche Art und Weise die kalkulatorische Miete zu berechnen ist. Meist wird die ortsübliche Miete zum Vergleich herangezogen, wobei insbesondere die folgenden Eckdaten mit vom Unternehmen genutzten Räumen vergleichbar sein sollten:

  • Lage
  • Grüße
  • Ausstattung

Vor allen Dingen in den Metropolen des Landes existieren sogenannte Gewerbemietspiegel. Diese können eine gute Orientierungshilfe sein, um die kalkulatorische Miete zu ermitteln.

Beispiel für eine kalkulatorische Miete

Da die kalkulatorische Miete von einer regulären Miete, die vom Unternehmen als Betriebskosten abgesetzt werden kann, abweicht, ist sicherlich ein Beispiel hilfreich. Dazu nehmen wir an, dass ein Lebensmittelgeschäft in stadtnaher Lage betrieben wird. Dieses Geschäft gehört dem Inhaber bereits seit mehreren Jahrzehnten, sodass mittlerweile die Abschreibungen vollständig erfolgt sind. Gehen wir ferner davon aus, dass durch das Lebensmittelgeschäft jährlich laut G+V-Rechnung ein Gewinn in Höhe von 800.000 Euro erzielt wird. Müsste dieses Geschäft, also die Räumlichkeiten, angemietet werden, würde eine vergleichbare Miete mit etwa 500.000 Euro im Jahr zu Buche schlagen. Das wiederum bedeutet, dass durch die kalkulatorische Miete das Betriebsergebnis nur noch 300.000 Euro statt 800.000 Euro betragen würde.

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